Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom für alle im Haus
Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG können alle Bewohner eines Hauses den Strom der Photovoltaikanlage auf ihrem Dach nutzen. Anders als beim Mieterstrom muss der Betreiber nicht die komplette Stromversorgung übernehmen – jede Wohnung behält für den Reststrom ihren eigenen Lieferanten.
Wir prüfen das Gebäude, planen Anlage und Messkonzept und bereiten die Unterlagen für die Eigentümerversammlung vor.
Für wen
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Eigentümer gemischt genutzter Gebäude
Leistungsumfang
- Prüfung des Gebäudes: Dach, Zählerplätze, Hausanschluss
- Messkonzept mit intelligenten Messsystemen je Wohneinheit
- Planung und Bau der Photovoltaikanlage
- Umbau der Zählerplätze
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Unterlagen für die Eigentümerversammlung
Nicht enthalten
- Stromabrechnung mit den Bewohnern – dafür gibt es spezialisierte Dienstleister
- Rechtsberatung zu Verträgen mit Mietern und Eigentümern
Preis
Was Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bei uns kostet
ab 2.499 € je Wohneinheit mit neuem Zählerplatz, Gebäude mit 4 bis 10 Wohneinheiten, ohne Photovoltaikanlage, brutto
Quelle: Eigene Kalkulation Elektrotechnik Barthel, Stand 10/2026, aus Bausteinen der Angebote 2026 (Material, Arbeit, Anmeldung); noch keine abgerechneten Vergleichsfälle, Bruttopreise inkl. 19 % USt · Stand:
Unverbindliche Richtwerte; den Festpreis erhalten Sie nach der Prüfung des Gebäudes. Bei nutzbaren Zählerplätzen deutlich günstiger. Je mehr Wohneinheiten, desto geringer der Anteil je Wohneinheit (4 Einheiten: rund 2.900 €, 10 Einheiten: rund 2.500 €). Die Photovoltaikanlage kommt hinzu, Preise auf der Seite Photovoltaik. Intelligente Messsysteme stellt der Messstellenbetreiber. Preise inkl. 19 % USt.
Beispielrechnung
| Größe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Wohneinheiten | 6 | Annahme des Beispiels |
| Zählerplätze neu | 6 | Annahme des Beispiels: je Wohneinheit ein Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen |
| Photovoltaikanlage | nicht enthalten | Preise auf der Seite Photovoltaik |
| Gesamtpreis brutto | 16.100 € | Kalkulation 10/2026, inkl. 19 % USt, auf 50 € gerundet |
Rechenweg
- Messkonzept, Planung, Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Prüfung, Anfahrt: 2.750 €
- 6 Zählerplätze mit Verdrahtung: 13.350 €
Ergebnis: rund 16.100 € brutto, das sind rund 2.680 € je Wohneinheit, ohne Photovoltaikanlage
Passt der Richtwert zu Ihrem Vorhaben? Den Festpreis erhalten Sie nach dem Vor-Ort-Termin.
Anfrage sendenWas den Preis bestimmt
- Anzahl der Wohneinheiten: Planung und Abstimmung verteilen sich auf mehr Einheiten
- Zustand von Zählerschrank und Hausanschluss; bei größeren Anschlüssen kann eine Wandlermessung nötig werden
- Größe der Photovoltaikanlage – Preise auf der Seite Photovoltaik
Zahlen und Daten
| Merkmal | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) | Mieterstrom (§ 42a EnWG) |
|---|---|---|
| Reststrom | jede Wohnung von ihrem eigenen Lieferanten | vom Betreiber (Vollversorgung) |
| Aufteilung des Solarstroms | nach vereinbartem Schlüssel | nach Mieterstromvertrag |
| Messung | viertelstündlich je teilnehmender Wohnung | Summenzähler- oder Messkonzept des Betreibers |
Quelle: Energiewirtschaftsgesetz §§ 42a und 42b (gesetze-im-internet.de), eigene Zusammenfassung · Stand:
Ablauf
So läuft es ab
- Erstgespräch
Gebäude, Anzahl der Wohneinheiten, Dach und Ziele.
- Prüfung und Konzept
Dach, Zählerplätze, Messkonzept und grobe Kosten.
- Beschluss
Bei Eigentümergemeinschaften entscheidet die Eigentümerversammlung; wir liefern die Unterlagen dafür.
- Umsetzung
Bau der Anlage, Umbau der Zählerplätze, Anmeldung.
Fragen
Häufige Fragen
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Ein Modell nach § 42b EnWG: Der Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude wird nach einem festen Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen verteilt. Den Reststrom bezieht jede Wohnung weiter von ihrem eigenen Lieferanten.
Worin unterscheidet sie sich vom Mieterstrom?
Beim Mieterstrom nach § 42a EnWG muss der Betreiber die Bewohner vollständig versorgen, also auch den Reststrom liefern. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfällt diese Pflicht; das macht das Modell für kleinere Häuser einfacher.
Was braucht man technisch?
Eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude und eine viertelstündliche Messung in jeder teilnehmenden Wohnung, in der Regel über intelligente Messsysteme.
Kontakt
Anfrage senden
Senden Sie mir Ihr Vorhaben. Ich sehe mir Ihre Anfrage an und melde mich in der Regel am nächsten Werktag mit einer ersten Einschätzung zurück.
Oder direkt erreichen:
WhatsApp – Erstantwort durch unseren digitalen Assistenten, Denis übernimmt persönlich.