Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom für alle im Haus

Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG können alle Bewohner eines Hauses den Strom der Photovoltaikanlage auf ihrem Dach nutzen. Anders als beim Mieterstrom muss der Betreiber nicht die komplette Stromversorgung übernehmen – jede Wohnung behält für den Reststrom ihren eigenen Lieferanten.

Wir prüfen das Gebäude, planen Anlage und Messkonzept und bereiten die Unterlagen für die Eigentümerversammlung vor.

Für wen

  • Vermieter von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Eigentümer gemischt genutzter Gebäude
Photovoltaikmodule an der Fassade eines Wohnhauses
Photovoltaik an der Fassade eines Wohnhauses

Leistungsumfang

  • Prüfung des Gebäudes: Dach, Zählerplätze, Hausanschluss
  • Messkonzept mit intelligenten Messsystemen je Wohneinheit
  • Planung und Bau der Photovoltaikanlage
  • Umbau der Zählerplätze
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Unterlagen für die Eigentümerversammlung

Nicht enthalten

  • Stromabrechnung mit den Bewohnern – dafür gibt es spezialisierte Dienstleister
  • Rechtsberatung zu Verträgen mit Mietern und Eigentümern

Preis

Was Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bei uns kostet

ab 2.499 € je Wohneinheit mit neuem Zählerplatz, Gebäude mit 4 bis 10 Wohneinheiten, ohne Photovoltaikanlage, brutto

Quelle: Eigene Kalkulation Elektrotechnik Barthel, Stand 10/2026, aus Bausteinen der Angebote 2026 (Material, Arbeit, Anmeldung); noch keine abgerechneten Vergleichsfälle, Bruttopreise inkl. 19 % USt · Stand:

Unverbindliche Richtwerte; den Festpreis erhalten Sie nach der Prüfung des Gebäudes. Bei nutzbaren Zählerplätzen deutlich günstiger. Je mehr Wohneinheiten, desto geringer der Anteil je Wohneinheit (4 Einheiten: rund 2.900 €, 10 Einheiten: rund 2.500 €). Die Photovoltaikanlage kommt hinzu, Preise auf der Seite Photovoltaik. Intelligente Messsysteme stellt der Messstellenbetreiber. Preise inkl. 19 % USt.

Beispielrechnung

Annahmen
Größe Wert Quelle
Wohneinheiten 6 Annahme des Beispiels
Zählerplätze neu 6 Annahme des Beispiels: je Wohneinheit ein Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen
Photovoltaikanlage nicht enthalten Preise auf der Seite Photovoltaik
Gesamtpreis brutto 16.100 € Kalkulation 10/2026, inkl. 19 % USt, auf 50 € gerundet

Rechenweg

  1. Messkonzept, Planung, Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Prüfung, Anfahrt: 2.750 €
  2. 6 Zählerplätze mit Verdrahtung: 13.350 €

Ergebnis: rund 16.100 € brutto, das sind rund 2.680 € je Wohneinheit, ohne Photovoltaikanlage

Passt der Richtwert zu Ihrem Vorhaben? Den Festpreis erhalten Sie nach dem Vor-Ort-Termin.

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Was den Preis bestimmt

  • Anzahl der Wohneinheiten: Planung und Abstimmung verteilen sich auf mehr Einheiten
  • Zustand von Zählerschrank und Hausanschluss; bei größeren Anschlüssen kann eine Wandlermessung nötig werden
  • Größe der Photovoltaikanlage – Preise auf der Seite Photovoltaik

Zahlen und Daten

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom im Vergleich
MerkmalGemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)Mieterstrom (§ 42a EnWG)
Reststromjede Wohnung von ihrem eigenen Lieferantenvom Betreiber (Vollversorgung)
Aufteilung des Solarstromsnach vereinbartem Schlüsselnach Mieterstromvertrag
Messungviertelstündlich je teilnehmender WohnungSummenzähler- oder Messkonzept des Betreibers

Quelle: Energiewirtschaftsgesetz §§ 42a und 42b (gesetze-im-internet.de), eigene Zusammenfassung · Stand:

Ablauf

So läuft es ab

  1. Erstgespräch

    Gebäude, Anzahl der Wohneinheiten, Dach und Ziele.

  2. Prüfung und Konzept

    Dach, Zählerplätze, Messkonzept und grobe Kosten.

  3. Beschluss

    Bei Eigentümergemeinschaften entscheidet die Eigentümerversammlung; wir liefern die Unterlagen dafür.

  4. Umsetzung

    Bau der Anlage, Umbau der Zählerplätze, Anmeldung.

Fragen

Häufige Fragen

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Ein Modell nach § 42b EnWG: Der Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude wird nach einem festen Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen verteilt. Den Reststrom bezieht jede Wohnung weiter von ihrem eigenen Lieferanten.

Worin unterscheidet sie sich vom Mieterstrom?

Beim Mieterstrom nach § 42a EnWG muss der Betreiber die Bewohner vollständig versorgen, also auch den Reststrom liefern. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfällt diese Pflicht; das macht das Modell für kleinere Häuser einfacher.

Was braucht man technisch?

Eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude und eine viertelstündliche Messung in jeder teilnehmenden Wohnung, in der Regel über intelligente Messsysteme.

Photovoltaikmodule auf einem Flachdach zwischen Wohngebäuden
Photovoltaik auf Flachdach

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